Bauverwaltungsrecht
Das Baurecht zeichnet sich durch eine umfangreiche Regelungsdichte aus. Die aus der Verfassung fließende Baufreiheit wird durch eine Vielzahl an Gesetzen eingeschränkt. Zudem ist das Baurecht durch politische Interessen geprägt und unterliegt somit ständiger Veränderung. Die anwaltlichen Tätigkeitsbereiche sind mannigfaltig.
Bauordnungsrecht/Baugenehmigung
Die Landesbauordnung (LBO) gibt dem Rahmen für das Bauordnungsrecht vor. § 58 LBO befasst sich mit der Baugenehmigung. Allerdings erschöpft sich das Bauordnungsrecht ich nur in der Frage nach der Genehmigung eines Vorhabens. Das Bauordnungsrecht verfolgt primär das Ziel, Gefahren abzuwehren, die aus der Errichtung oder Nutzung von baulichen Anlagen resultieren können.
Allerdings können im Rahmen des Bauordnungsrechts nicht nur individuelle Interessen mit allgemeinen Interessen kollidieren. Es können auch verschiedene individuelle Interessen aufeinandertreffen. Der Baunachbarstreit ist Ausdruck und Folge der „bau und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft“ in der sich Anwohner innerhalb eines Gebietes befinden. Vom Bauvorbescheid über die Baugenehmigung bis hin zum Baunachbarstreit: Ich vertrete und berate Sie von der Klärung über das Erfordernis einer Genehmigung bis hin zur Beantragung und der Durchsetzung der Genehmigung. Zudem unterstütze ich Sie, sofern Sie ein angrenzendes Bauvorhaben abwehren möchten.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist stark durch seinen verfahrensrechtlichen Charakter geprägt.
Daher gibt es eine Vielzahl verfahrensrechtliche Anforderungen, die im Rahmen einer Planaufstellung zu berücksichtigen sind. Eine Verletzung dieser Verfahrensvorschriften führt allerdings nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan ist das Ergebnis einer komplexen Abwägung. Um die gewünschten Ziele zu erreichen, ist es empfehlenswert, bereits im Rahmen der Planaufstellung aktiv zu werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich zielführend einzubringen.
Auch werden Bebauungspläne als Satzungen erlassen und sind somit justiziabel. Bebauungspläne können isoliert im Wege einer Normenkontrolle oder im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gerichtlich überprüft werden. Das Bauverwaltungsrecht hat zudem Schnittstellen zu weiteren Regelungsbereichen. Beispielsweise ist hier das Denkmalschutzrecht, das Imissionsschutzrecht, das Bodenschutzrecht und das Natur- und Landschaftsrecht zu nennen.
Das Fachplanungsrecht wird relevant, sofern für bestimmte bauliche Vorhaben ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Anwendung kommt. In solchen Fällen ist ein Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren durchzuführen. Auch dagegen sind besondere Rechtsbehelfe möglich.
Ob Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren oder Umlegungsverfahren: Ich berate Sie zu allen Fragen rund um das Bauverwaltungsrecht und setze mich für Ihr Vorhaben und Ihr Interesse ein.
Enteignung und Entschädigung
Das Eigentum ist eines der bedeutendsten Rechte in der Verfassung. Es ist der Inbegriff von Freiheit und somit der Motor gesellschaftlichen Fortschrittes und Wohlstandes. Obwohl das Eigentum auf der einen Seite umfassend gewährleistet wird, sieht die Verfassung auf der anderen Seite explizit die Möglichkeit einer Enteignung vor. Entscheidend ist hierbei, dass nicht jede (auch erhebliche) Beeinträchtigung des Eigentums eine Enteignung ist. Die Enteignung folgt eigenen Regeln.
In der Praxis wird vor einer Enteignung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ins Spiel kommen. Kommt es allerdings zu keiner Einigung, so kann es zu einem streitigen Verfahren mit einem anschließenden Enteignungsbeschluss kommen. Im Baurecht kann eine Enteignung dann relevant werden, wenn der Staat sich in der Pflicht sieht, die „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ durchzusetzen. Es muss anschließend geprüft werden, ob die Enteignung tatsächlich rechtmäßig erfolgte. In diesem Fall kommt es darauf an, die individuellen Interessen mit den Interessen der Allgemeinheit abzuwägen.
Zudem werden im Rahmen einer Enteignung immer auch Ansprüche auf Entschädigung relevant. Diese finden Ihre Grundlage unmittelbar im Grundgesetz.
Ich setzte mich für Ihr Eigentumsrecht ein und helfe Ihnen, im Fall der Fälle eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
