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VERWALTUNGSRECHT

sachlich · bestimmt · lösungsorientiert

Das Verwaltungsrecht begleitet jeden Menschen. Die Fülle an Normen und Regelungsbereichen nimmt stetig zu. Ein Leben ohne Regeln ist undenkbar. Regeln ohne Verwaltung sind nutzlos. Aber wenn die Bürokratie außer Kontrolle gerät oder die Untätigkeit zuschlägt, müssen Sie aktiv werden! Lassen sie sich nicht in Bürokratie ersticken, sondern holen Sie sich fachkundige Unterstützung. Einmal scrollen und Sie erhalten eine Übersicht über meine besonderen Tätigkeitsschwerpunkte im Verwaltungsrecht.

„Am Verwaltungsrecht fasziniert mich zum einen die Fülle an Regelungen, verbunden mit den klaren Strukturen. Zum anderen das besondere Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Das Streben nach der im Einzelfall bestmöglichen Lösung für meinen Mandanten treibt mich jeden Tag an“.

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Andere Rechtsfrage?

Es gibt im Verwaltungsrecht unzählbar viele Gesetze auf verschiedensten Ebenen. Es gibt Bundesgesetze im dreistelligen Bereich. Parallel dazu gibt es auch Landesgesetze im dreistelligen Bereich. Ferner gibt es die jeweils dazugehörenden Verordnungen. Ganz grob pauschaliert kann behauptet werden, dass auf jedes Gesetz mindestens zwei Verordnungen kommen. Darüber schweben die Rechtssätze der Europäischen Union. Ob unser Dezimalsystem ausreicht, um alle diese Rechtssätze zu erfassen, darf bezweifelt werden. Es ist daher gut möglich, dass Sie einmal mit Rechtsnormen konfrontiert werden, von denen selbst ein erfahrener Jurist noch nichts gehört hat.

Das ist aber noch lange kein Grund, um gleich die Flinte ins Korn zu werfen. Denn die Strukturen in den Gesetzen sind ähnlich. Das in seiner Dauer immer wieder belächelte Jurastudium hat doch gerade zum Ziel, die Fähigkeit zu vermitteln, sich zügig in neue Sachverhalte und Rechtsfragen einzuarbeiten. Daher zögern Sie nicht, wenn Ihnen merkwürdige Bescheide zugehen oder Sie auf eine Norm gestoßen sind, aus der Sie Rechte herleiten wollen. Die Neugierde gehört zu meinem Beruf. Gerne betrete ich mit Ihnen auch Neuland.