Beihilfe- und Subventionsrecht
Eng mit dem (Wirtschaftsverwaltungsrecht) verbunden, zugleich aber eine ganz eigene Materie ist das staatliche Beihilferecht. Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche Materie, die durch europarechtliche Bezüge zusätzliche Prägung erhält. Hier kann es nicht selten bereits zu Divergenzen in Bezug auf das „ob überhaupt“ sowie die genaue Ausgestaltung der Gewährung einer Beihilfe kommen. Ebenfalls kann es streitig werden, wenn Konkurrenten eine Beihilfe erhalten und somit die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen besteht. Problematisch und zum Teil auch existenzgefährden kann es werden, wenn die Verwaltung eine bereits gewährte Beihilfe wieder zurückfordert. Die Gründe dafür können im Unionsrecht oder im nationalen Recht liegen.
Hier ist unbedingt zur prüfen, ob gegen den Rückforderungsbescheid vorgegangen werden kann. Die Frage, ob Vertrauensschutz einschlägig ist oder nicht, kann von existenzieller Bedeutung sein. In einem solchen Fall ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwaltes daher dringen zu empfehlen. Um hierfür vorzusorgen, empfiehlt es sich, bereits bei der Beantragung der Beihilfe Rechtsrat einzuholen. Denn bereits auf dieser Verfahrensstufe werden die Weichen für die Frage nach einem späteren Vertrauensschutz gestellt. Ich prüfe die Rechtslage für Sie umfassend, vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich und sorgt dafür, dass immer das bestmögliche Ergebnis für Sie herauskommt.
