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KOMMUNALABGABERECHT

Kommunalabgabenrecht

Kommunalabgaben treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf. Unter die Kommunalsteuern fallen sowohl die örtlichen Verbrauchs– und Aufwandsteuern als auch die Grund– und Gewerbesteuer. Festgesetzt werden die Steuern durch einen Verwaltungsakt. Streitig kann hierbei sowohl der Tatbestand als auch die konkrete Höhe der jeweiligen Abgabe sein. Es muss daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob und wie gegen diesen Verwaltungsakt vorgegangen werden kann.

Darüber hinaus sind Sonderabgaben und Vorzugslasten in Gestalt von Beiträgen oder Gebühren nicht selten streitig. Ganz gleich, ob Sie sich gegen eine Gebührensatzung wenden möchten, einen belastenden Abgabenbescheid angreifen wollen oder einen Verwaltungsakt bezüglich einer Stundung, eines Erlasses oder einer Ratenzahlung erstreben wollen: Ich stehe Ihnen zu allen materiellen und prozessualen Fragen des Kommunalabgabenrechts sachkundig zur Seite.

Insbesondere die auf Bodenrichtwerten basierende Grundsteuer in Baden-Württemberg ist in der Kritik. Zurecht, da begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Grundsteuermodells bestehen. Ich habe meine Kenntnisse auf dem Gebiet der Grundsteuererhebung nach dem modifizierten Bodenwertmodell vertieft. Daher sind Sie hier genau richtig, sofern Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid überprüfen lassen möchten. Hierbei arbeite ich in enger Kooperation mit einem renommierten Stuttgarter Immobiliensachverständigenbüro zusammen. Sie erhalten somit eine juristische und bewertungsrechtliche Expertise aus einem Guss. Dies führt zu einem Höchstmaß an Rechtssicherheit und maximalen Erfolgschancen.