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PRÜFUNGSRECHT

Prüfungsrecht

Prüfungen können in hohem Maße belastend sein, da Prüfungsergebnisse regelmäßig von großer Bedeutung sind. Sie entscheiden in erheblichem Umfang über das schulische, universitäre und somit auch über das berufliche und persönliche Weiterkommen. Prüfungen sind daher in hohem Maße grundrechtsrelevant. Gleichzeitig sind einzelne Prüfungen in hohem Maße situativ, persönlich geprägt und jeweils einzigartig.

Prüfungen bestehen aus einem Prüfungsverfahren und einer abschließenden Prüfungsbewertung. Das Prüfungsverfahren ist in unterschiedlicher Dichte normiert. Im universitären Bereich sind insbesondere die jeweiligen Hochschulsatzungen relevant. Hier können sich Fragen nach der Zulassung zu einer Prüfung stellen. Auch können besondere Prüfungsmodalitäten zur Wahrung der Chancengleichheit angezeigt sein.

Die Prüfungsbewertung zeichnet sich hingegen durch eine eher geringe Normierungsdichte aus. Dies liegt am Zustandekommen von Prüfungsentscheidungen. Dem Prüfer muss gerade bei anspruchsvollen Themengebieten ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt werden. Dies gilt im umgekehrten Fall aber auch für die Antworten und Lösungsvorschläge des Prüflings. Dies bedeutet daher nicht, dass der Prüfling bei einem nicht zufriedenstellenden Ergebnis keinerlei Rechte geltend machen kann. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um potenzielle Bewertungsfehler ausfindig zu machen, anzugreifen und somit das Prüfungsergebnis zu kontrollieren.

Am Anfang der Beratung steht die Frage, welche Rechtsnatur der jeweiligen Prüfungsentscheidung überhaupt zukommt. Anschließend ist zu klären, wie gegen die jeweilige Prüfungsentscheidung am effektivsten vorgegangen werden kann.

Gerne sprechen Sie mich in dieser Angelegenheit vertrauensvoll an. Gemeinsam suchen wir nach einem Weg, damit Sie Ihr Ziel im Rahmen von schulischen oder universitären Prüfungen möglichst effektiv erreichen können!