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STAATSHAFTUNGSRECHT

Staatshaftungsrecht

Staatliches Handeln ist nicht immer folgenlos. Es kann vorkommen, dass staatliches Handeln oder auch nicht Handeln zu einem wirtschaftlichen Schaden oder einem sonstigen Nachteil führt. Es geht dann um die Frage, wie dieser Schaden oder Nachteil zu kompensieren ist. Geldleistungsansprüche gegen den Staat können in vielfältigen Erscheinungsformen möglich sein.

Bei der Prüfung nach einer Amtshaftung steht die Frage nach einer Amtspflichtverletzung im Raum. Erstrebt wird die Zahlung eines Geldbetrages als Kompensation für einen durch eine Amtspflichtverletzung entstandenen Schaden.

Geldleistungsansprüche können auch als Entschädigungs– oder Erstattungsansprüche ausgestaltet sein. Zudem gibt es eine Vielzahl spezieller Anspruchsgrundlagen. Am Anfang der Beratung steht die sorgfältige Auswertung des Sachverhaltes und die Formulierung des Anspruchszieles. Klagen sollten in diesem Bereich nicht überstürzt erhoben werden, da diese Rechtsmaterie durch eine Fülle an Rechtsprechung ausgestaltet wurde. Präzision und Rechtskenntnisse sind in diesem Bereich daher unerlässlich.

Ich prüfe sorgfältig die Anspruchsvoraussetzungen, entwickle mit Ihnen gemeinsam eine zielführende Strategie und setzte Ihre Ansprüche bei Bedarf auch gerichtlich durch.