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WIRTSCHAFTS-
VERWALTUNGSRECHT

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Die Wirtschaft lebt nicht nur von der Industrie, sondern insbesondere die Gemeinden leben von der Vielzahl der Gewerbe-, Gaststätten– und Handwerksbetrieben. Für all diese Wirtschaftsbereiche gibt es eigene Gesetze und besondere Regelungen. Die Gewerbefreiheit gilt nicht bedingungslos. Manche Tätigkeiten können erlaubnisfrei, andere hingegen erst nach einer Anzeige bei der Behörde und wieder andere erst nach einer expliziten Erlaubniserteilung ausgeübt werden. Die Ausübung eines Gewerbebetriebs ist somit je nach Geschäftsgegenstand in unterschiedlicher Dichte reguliert. Eine besondere Regelungsdichte findet sich beispielsweise auf dem Gebiet des Spielhallen– und Glückspielrechts. Auch die Gewerbeordnung enthält erhebliches Regelungs- und somit auch Klärungspotenzial.

Den Gewerbetreibenden treffen in allen Fällen vielfältige Pflichten und die Gefahr, für bestimmte Verhaltensweisen sanktioniert zu werden. Dies kann bis hin zu einer Untersagung des Gewerbes führen. Die Gründung und der Betrieb eines Gewerbes sollten daher unbedingt auf einem rechtssicheren Fundament erfolgen.

Ob bei der Gewerbegründung, verbunden mit der Anzeige des Gewerbes oder der Beantragung einer Genehmigung, der Beantragung von Sondernutzungen für den Straßenraum, der Abwehr eines gewerberechtlichen Untersagungsverfahrens und darüber hinaus: Ich begleite Sie in allen Phasen Ihrer gewerblichen Tätigkeit und stehe Ihnen als juristischer Partner zur Seite. Somit können Sie sich ganz auf Ihren Geschäftserfolg konzentrieren!